Lohnschlachtungen
Wir übernehmen das für Sie - konventionell
Für Sie übernehmen wir die professionelle Lohnschlachtung mit anschließender grober oder feiner Verarbeitung, sowie die Verarbeitung zu Wurstwaren
Folgende Vorgaben müssen bei einer Lohnschlachtung zwingend eingehalten werden:
• Anlieferung der Tiere mit ausgefüllter Standarderklärung
(= Informationen zur Lebensmittelsicherheit nach VO (EG) Nr. 853/2004 für Tiere)
• Die Tiere sollen nüchtern in geeigneten Behältnissen angeliefert werden.
(1/2 Tag vor Schlachtung kein Futter, nur Wasser)
• Für den Transport der Schlachtkörper sind ausreichend geeignete Behältnisse (Wannen, Schüsseln, Fleischerkisten) bereitzustellen.
• Der Transport der Schlachtkörper darf nur in sauberen Gefäßen erfolgen.
• Die Schlachtkörper dürfen in ungekühltem Zustand nicht übereinander gelagert werden.
• Innereien und Schlachtkörper sind während des Transports getrennt zu lagern.
• Bitte bringen Sie zum Schlachten unbedingt Ihre Registriernummer nach VVVO mit!